AGB
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich, Zustandekommen
Die swicare gmbh (nachfolgend: «swicare») bietet Hardware sowie Dienstleistungen für natürliche und juristische Personen an. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der swicare und ihrer Vertragspartner (nachfolgend: «Kunde») im Bezug auf die unter dem Produktnamen «arvensis» vermarkteten Produkte und Dienstleistungen der swicare. Ein Vertragsverhältnis über die Nutzung von arvensis-Produkten und arvensis-Dienstleistungen kommt mit der Annahme einer Kundenbestellung durch swicare zustande. Diese AGB sind Bestandteil eines solchen Vertrages. Abweichenden oder ergänzenden Vertragsbestimmungen muss explizit in Schriftform durch eine zeichnungsberechtigte Person der swicare zugestimmt werden. Erfolgt die Kundenbestellung über den Bestellmodus auf der Homepage arvensis.ch oder in anderer Weise, so gilt diese bis zur Annahme bzw. Nichtannahme durch swicare als verbindlich.
Leistungsumfang und Pflichten der swicare
Die Leistungspflicht von swicare ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der arvensis-Produkte und arvensis-Dienstleistungen sowie aus den Verträgen mit dem Kunden.
swicare betreibt die Webseite arvensis.ch sowie die zur Erbringung dieser Dienste nötigen technischen Einrichtungen. Inhalt, Umfang und Preise der unter dem Produktnamen «arvensis» vermarkteten Produkte und Dienstleistungen sind unter arvensis.ch einsehbar. swicare ist für die permanente Verfügbarkeit ihrer im Zusammenhang mit den arvensis-Produkten und arvensis-Dienstleistungen stehenden Infrastruktur (Server, etc.) besorgt. Zu Wartungszwecken und bei unerwarteten Systemausfällen kann swicare jederzeit und ohne Ankündigung die Verfügbarkeit der Leistungen einschränken oder für unbestimmte Zeit ausser Betrieb setzen. swicare ist bei einem Teil der Dienstleistungen auf die Leistung von Dritten angewiesen. swicare ist nicht verantwortlich für Leistungsunterbrüche oder andere Einschränkungen, welche durch Dritte verursacht werden und kann nicht verpflichtet werden, in solchen Fällen für Ersatzleistung zu sorgen. Das Internet ist ein weltweites System unabhängiger, miteinander verbundener Netzwerke und Rechner. swicare hat nur auf diejenigen Systeme Einfluss, die sich in ihrem Netzwerk befinden und kann daher keine fehlerfreien Internet-Dienste garantieren.
Datenschutzpolitik
swicare erfasst bei Auftragserteilung Kundendaten. Dies erfolgt entweder im Rahmen einer Vertragsanbahnung im direkten Kontakt mit dem Kunden oder online über entsprechende Webformulare. Neben den persönlichen Daten werden zusätzlich, je nach Dienstleistung, verschiedene technische Daten erfasst, so bspw. Seriennummern von Hardware, Zugangsdaten, IP-Adressen, etc. Diese Datenerfassung erfolgt ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung. swicare kann die Adressen von Benutzern der arvensis-Infrastruktur verwenden, um die Einhaltung dieser AGB, die Sicherheit der arvensis-Produkte und arvensis-Dienstleistungen oder anderer Nutzer sicherzustellen.
Leistungen und Pflichten des Kunden
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die arvensis-Produkte und arvensis-Dienstleistungen ausschliesslich unter Beachtung der in diesen AGB aufgeführten Bedingungen zu nutzen. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsabschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, die arvensis-Produkte und arvensis-Dienstleistungen sachgerecht zu nutzen. Für den bestimmungsgemässen Betrieb der arvensis-Produkte muss die von swicare gmbh installierte Applikationssoftware aktiviert sein. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass für den korrekten Betrieb des arvensis Infoterminals bauseitig eine stabile und dauerhafte WLAN-Verbindung garantiert werden muss. Die Kosten für die Einrichtung resp. die Aufrechterhaltung dieser WLAN-Verbindung sind nicht Bestandteil des Vertrages mit swicare. Für die Inbetriebnahme der arvensis-Produkte ist der Kunde selber verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, die gültigen Gesetze gegen die Verbreitung rechts- oder sittenwidriger sowie jugendgefährdender Inhalte einzuhalten, keine Inhalte beleidigenden, verleumderischen oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten und dies u.a. durch sorgfältigen Umgang mit Passwörtern und Einsatz von weiteren geeigneten Massnahmen sicherzustellen. swicare ist nicht verpflichtet, Bilder- und Text-Inhalte auf ihre Rechtskonformität hin zu prüfen. swicare ist bei Feststellung rechts- oder sittenwidriger Handlungen berechtigt, Adressen von Benutzern der arvensis-Infrastruktur Dritten, namentlich Strafbehörden, zu übergeben. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass die Wiederausfuhr, namentlich von Hardware aufgrund gesetzlicher Bestimmungen grundsätzlich untersagt ist. Bei einer allfälligen Veräusserung eines Produktes wird der Kunde dieses Ausfuhrverbot auf den neuen Besitzer überbinden.
Warenlieferungen
Die Auftragspositionen werden in der Regel gemäss den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Terminen geliefert. Von uns abgegebene Liefertermine sind unverbindlich und gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Eigenbelieferung. Liefertermine verlängern sich insbesondere angemessen:
a) wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält;
b) wenn die Angaben, die für die Erfüllung des Vertrages benötigt werden, nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferungen oder Leistungen verursacht;
c) wenn verzögernde Ereignisse auftreten, welche die swicare trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen. Unabwendbare Ereignisse berechtigen swicare zum Lieferaufschub, allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.
Teillieferungen sind zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Teillieferung oder Teilleistung zurückzuweisen. Aufgrund verspäteter Lieferungen oder Leistungen kann der Kunde keine Rechte und Ansprüche geltend machen. Nutzen und Gefahr am Vertragsobjekt gehen auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von swicare verlassen hat. Transportschäden werden nicht von der Firma swicare abgewickelt, sondern vom zuständigen Transportunternehmen. Im Falle eines Transportschadens hat der Kunde sich unverzüglich mit dem Transportunternehmen in Verbindung zu setzen. Falls Ware auf absehbare Zeit nicht lieferbar ist, wird swicare dies dem Kunden in angemessener Frist anzeigen. swicare ist in diesem Fall zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts werden dem Kunden geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet, eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Vertragslaufzeit, Kündigung des Vertrags
Die Verträge treten in Kraft, sobald swicare die Anmeldung resp. Bestellung des Kunden in geeigneter schriftlicher Form akzeptiert hat, in jedem Fall aber mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den Kunden. swicare ist berechtigt die Annahme des Kundenantrages generell abzulehnen. Der Vertrag kann neben der Warenlieferung (Hardware) auch wiederkehrende/dauernde Leistungen zum Gegenstand haben (arvensis Service-Abonnement). Die Mindestdauer des Vertrages bestimmt sich nach dem jeweiligen Vertragstypus, der abgeschlossen wurde. Die Vertragspartner können den Vertrag unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist auf das Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung muss in Schriftform oder Textform (z.B. per E-Mail) unter Einhaltung der 1-monatigen Kündigungsfrist auf das Ende der Vertragslaufzeit erklärt werden. Alle Verträge verlängern sich stillschweigend um eine weitere Periode, wenn nicht innerhalb der Frist gekündigt wird. Erfolgt eine Kündigung durch den Kunden vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung des Betrages/der Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und verfällt an swicare. swicare ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich zu kündigen, insbesondere bei Verstoss gegen die in den AGB aufgeführten Pflichten des Kunden. Eine ausserordentliche Kündigung durch den Anbieter hat die sofortige Sperrung bzw. Löschung des Zugangs zum arvensis Service zur Folge.
Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
Die Preise für die arvensis-Produkte und arvensis-Dienstleistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Sofern nicht andersweitig vereinbart gelten alle unsere Preise ex Werk Adligenswil. Liefer- und Installationskosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils gültigen Preise entsprechend dem vereinbarten Zahlungsrhythmus und mit Kreditkarte/Bankzahlung im Voraus zu bezahlen. Für Stammkunden kann swicare abweichend davon auch Zahlung auf Rechnung akzeptieren. Die gelieferte Ware geht erst vollständig in das Eigentum des Kunden über, wenn alle damit verbundenen Forderungen und Ansprüche vollständig bezahlt sind. Bei Zahlungsverzug ist swicare berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Register eintragen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Massnahmen zum Schutz des Eigentums zu unterstützen. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware durch den Kunden ist unzulässig. swicare kann während der Vertragslaufzeit Preisänderungen in angemessenem Umfang vornehmen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren verändert haben. Preisänderungen werden dem Kunden so früh wie möglich in geeigneter Weise mitgeteilt. Sollten sich Steuer- oder Abgabesätze ändern, ist swicare berechtigt, ihre Tarife entsprechend anzupassen. Die Kunden haben in diesem Fall kein Recht zur vorzeitigen Kündigung. Zu viel bezahlte Beträge für Abonnemente werden unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- auf Verlangen des Kunden zurückvergütet. Ohne ausdrückliches Verlangen auf Rückzahlung ist swicare berechtigt, zu viel bezahlte Beträge zurückzubehalten und dem Kunden als Vorauszahlung künftiger Forderungen anzurechnen. Der Kunden hat kein Anrecht auf eine Verzinsung der Vorauszahlung.
Verzug
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist swicare berechtigt, ihre Leistungen einzustellen oder zu sperren und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Leistungserfüllung durch swicare und bleibt verpflichtet, die fälligen Entgelte zu zahlen. Für die Wiederaufschaltung kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben werden. Bei Zahlungsverzug ist swicare berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% p.a. zu erheben. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behält sich swicare vor, insbesondere für Kosten, die swicare durch Mahnungs- und Zwangsvollstreckungsverfahren entstehen. Für Mahnungen kann swicare Mahngebühren von CHF 50.- erheben. swicare ist berechtigt, den offenen Rechnungsbetrag zuzüglich Mahngebühren und Verzugszinsen zum Zwecke des Inkassos an Dritte abzutreten oder zu verkaufen. Die Kosten für die Abtretung belastet swicare dem Kunden bei Übergabe der Forderung an das Inkassobüro.
Gewährleistung
Wenn nicht anders vereinbart, gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung, falls der Kunde Endverbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung.
Software:
Die Ansprüche des Kunden aus Software-Mängeln werden ausdrücklich auf die kostenfreie Behebung (Update) solcher Mängel beschränkt. Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht bei Betriebsstörungen ausgelöst durch vom Kunden installierte und zur swicare Applikationssoftware inkompatible Softwareprogramme, durch Computerviren oder unerlaubte Eingriffe Dritter.
Hardware:
Bei der gelieferten Ware ist die Gewährleistungspflicht auf die Reparatur oder auf eine Ersatzlieferung begrenzt.
Ansprüche auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) sind ausgeschlossen, sofern eine Reparatur oder Ersatzlieferung in angemessener Frist möglich ist. Einwendungen wegen Mängeln an der Ware müssen innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung durch Rücksendung geltend gemacht werden.
Die Transportkosten für die Rücksendung von Ware an swicare zu Reparaturzwecken sind vom Kunden zu tragen. Die Transportkosten der reparierten oder ausgetauschten Ware an den Kunden werden von swicare getragen. Stellt sich bei der Überprüfung die Mängelfreiheit der Ware heraus, ist swicare berechtigt, dem Kunden die Prüfkosten in Rechnung zu stellen. Ergibt die Überprüfung der mangelhaften Ware, dass die Mängel auf schuldhaftes Verhalten des Käufers (z.B. Beschädigung durch unsachgemässe Behandlung) zurückzuführen ist, so trägt der Käufer die Kosten der Ersatzlieferung.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden an Verschleissteilen (Bildschirm, Akku, Bedienungsanleitung, etc.) und Beschädigungen durch unsachgemässe Behandlung (Bedienungsfehler, Sturzschäden, eingedrungene Flüssigkeit, etc.). Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen (jegliche) nicht befolgt oder Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt, oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistungspflicht.
swicare übernimmt keine andere Gewährleistung, insbesondere keine, die in Verbindung steht mit der Vermarktung der gelieferten Produkte oder in Verbindung mit Patenten, Markennamen, Copyrights oder anderem geistigen Eigentum.
Erbringt swicare eine Gewährleistung, gewährt sie auf dem ausgetauschten oder reparierten Produkt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten; sofern die ursprüngliche Gewährleistungsfrist länger dauert, gilt letztere.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und/oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
Haftungsausschluss und –beschränkung
swicare haftet weder für direkte oder indirekte noch mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch oder durch Fehlleistungen der der arvensis-Produkte und arvensis-Dienstleistungen ergeben. swicare gewährt für Ihre Dienstleistungen weder den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb noch den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Haftung für Betriebsunterbrüche, die insbesondere der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen, ist hiermit wegbedungen. swicare übernimmt keine Garantie für die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über ihr System gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen. Jede Haftung von swicare für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie für Folgeschaden aus Produktionsausfall, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sind unter Vorbehalt weitergehender zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich wegbedungen. Die Haftung der swicare ist in jedem Fall, gleich aus welchem Rechtsgrund, betragsmässig auf fünfzig (50) Prozent der Summe beschränkt, welche swicare für den Teil der Produkte bezahlt wurde, die vom Haftungsanspruch betroffen ist. Die Verjährungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Lieferung.
Urheberrecht
Das Eigentums- und Urheberrecht der gelieferten Waren, inbegriffen Patente, Copyrights, Markenzeichen und anderes geistiges Eigentum, verbleibt ausschliesslich bei swicare. Mit dem Kauf der Ware erwirbt der Kunde kein Lizenzrecht oder andere Rechte am geistigen Eigentum der swicare. swicare behält sich an allen Offerten, Konzepten, Programmen und anderen Unterlagen das ausschliessliche Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese sind unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder vervielfältigt noch irgendwie kopiert oder an Drittpersonen bekanntgegeben werden. Es ist ausdrücklich untersagt, gelieferte Firm- oder Software, gleich welcher Art, zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren oder als Grundlage eigener Firm- oder Software, als Grundlage für Firm- oder Software Dritter bzw. für Veröffentlichungen zu verwenden. Der Kunde darf keine Namen, Marken, Copyright-Vermerke oder andere Angaben aus Dokumenten und Software entfernen. Bei Zuwiderhandlungen ist swicare berechtigt, Schadenersatz einzufordern.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Sonstiges
Erfüllungsort ist 6043 Adligenswil, Gerichtsstand ist CH-6000 Luzern.
Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regelungen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.Sollten Bestimmungen der vorliegenden AGB nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. In diesem Fall werden nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame ersetzt werden, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen jenen der unwirksamen so nahe wie rechtlich möglich kommen.
AGB_d20170406_arvensis, gültig ab April 2017 swicare gmbh, Sagihof 11, CH-6043 Adligenswil Telefon: +41 41 552 11 00
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Firmennummer: CHE-131.766.653